Zahlungs­verkehrs­statistik

QRegZVS unterstützt Sie bei der Meldungs­erstellung der Zahlungs­verkehrs­statistik.

Novelle der Zahlungsverkehrsstatistik ab 2022

Ab Januar 2022 gibt es gemäß Änderungsverordnung EZB/2020/59 eine überarbeitete Meldepflicht der Zahlungsverkehrsstatistik für Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister. Die Änderungen beinhalten sowohl eine Erweiterung der meldepflichtigen Unternehmen als auch eine Erweiterung der meldepflichtigen Daten. Ergänzend wurde die Meldefrequenz deutlich erhöht.

Zur Erfüllung der Meldeanforderungen inklusive Einhaltung von Validierungsregeln und Erzeugung einer meldefähigen XML-Datei hat RUBIQ ein Excel-basiertes Tool entwickelt. Das Tool wird bei Bedarf an neue aufsichtsrechtliche Anforderungen angepasst.

QRegZVS als Komplettlösung für Ihre Meldung

QRegZVS wurde von uns entwickelt, um die Herausforderungen der neuen Zahlungsverkehrsstatistik effizient zu bestreiten. Dabei war das oberste Ziel, Ihre spezifischen Anforderungen individuell durch ein flexibles Werkzeug abzudecken.

Die wesentlichen Vorteile von QRegZVS sind:

QRegZVS ist eine Komplettlösung:

Mithilfe vom QRegZVS können Sie den gesamten Prozess zur Meldungserstellung der Zahlungsverkehrsstatistik abdecken — Sie benötigen also keine zusätzliche Software.

Eine integrierte Online-Dokumentation auf Eingabefeld-Ebene, die dem Nutzer alle notwendigen Erklärungen und Informationen für die Zahlungsverkehrsstatistik liefert, rundet den Funktionsumfang ab.

QRegZVS ist einfach zu bedienen:

QRegZVS ist Excel-basiert und kann somit praktisch von jedem Mitarbeiter ohne Schulung genutzt werden.

Die von Microsoft Excel gewohnte, intuitive Benutzerführung wurde auch auf QRegZVS übertragen, sodass trotz des umfangreichen Meldeformats ein einfaches Ausfüllen und Erstellen der Meldungen gewährleistet ist.

QRegZVS ist eine günstige Alternative zu anderen Anbietern:

Die Zahlungsverkehrsstatistik basiert auf Transaktionen und ist damit sowohl für Sie als meldendes Institut als auch für die Softwareanbieter eine neue Herausforderung. Die Softwareanbieter müssen somit eine Meldung integrieren, die keine direkten Bezüge zu bereits etablierten Meldungen hat.

Da keine Notwendigkeit besteht, auf bestehende Datenquellen des Meldewesens zuzugreifen, können wir Ihnen mit QRegZVS eine preisgünstige Stand-Alone-Lösung anbieten. Als Excel-Lösung können Bearbeitungsstände einfach und ohne zusätzliche Software-Installationen zwischen verschiedenen Bereichen geteilt werden.

Welche Funktionen bietet Ihnen QRegZVS?

QRegZVS wurde als Komplettlösung entwickelt und bildet alle prozessualen Schritte von der Datenerfassung bis zur Archivierung der Zahlungsverkehrsstatistik ab.

Daten­erfassung

Mit QRegZVS können Sie alle notwendigen Daten in strukturierter Form erfassen. Bei der Konzeption war die Anlehnung an die offiziell von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldebögen ein wichtiges Kriterium, sodass bei Nachfragen bzw. Änderungen ein hoher Widererkennungswert gegeben ist.

Validierung

Die Exportfunktion von QRegZVS ermöglicht Ihnen die direkte Erstellung der Meldedatei im XML-Format. Diese Datei können Sie anschließend über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank hochladen.

Export

Mit QRegZVS können Sie alle notwendigen Daten in strukturierter Form erfassen. Bei der Konzeption war die Anlehnung an die offiziell von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldebögen ein wichtiges Kriterium, sodass bei Nachfragen bzw. Änderungen ein hoher Widererkennungswert gegeben ist.

Archivie­rung

Mithilfe von QRegZVS können Sie die Meldung der Zahlungsverkehrsstatistik automatisiert revisionssicher im PDF-Format archivieren. Darüber hinaus können Sie Zwischenstände im Excel-Format abspeichern, indem gesteuert über das Hauptformular eine Kopie von QRegZVS erstellt wird.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Datengenerierung für die Zahlungsverkehrsstatistik.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder möchten mit uns über mögliche Projekte in Ihrem Haus sprechen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf.

KAI DÖRNER
Management Consultant

01 70 5 60 55 42
QRegZVS@rubiq.de